Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2085
BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95 (https://dejure.org/1996,2085)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 7 B 314.95 (https://dejure.org/1996,2085)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 7 B 314.95 (https://dejure.org/1996,2085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der staatlichen Verwaltung im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) - Treuhänderische Verwaltung eines Grundstücks auf zivilrechtlicher Grundlage bei legaler Auswanderung aus der DDR - Kriterien für die Aufhebung und Abwicklung einer treuhänderischen Verwaltung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 4 § 20 Abs. 1 S. 1 § 36 Abs. 1 S. 2
    Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4 VermG, Widerspruchseinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95
    Eine solche treuhänderische Verwaltung auf zivilrechtlicher Grundlage wird vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 4 VermG nicht erfaßt (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1994 - III ZB 46/94 - BGHZ 128, 173 [181 f.]); dies gilt in der Regel auch dann, wenn durch den Pfleger staatliche Organe mit der Verwaltung betraut wurden und sich späterhin als staatliche Verwalter bezeichnet haben.
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95
    Eine faktische staatliche Verwaltung ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung einer staatlichen Verwaltung im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG vorgelegen haben, die formale Bestellung eines Verwalters jedoch unterblieben ist, oder wenn Verwalterhandeln von unzuständigen Personen unter Mißachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178 [180 ff.]) ausgeübt wurde.
  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 B 19.81

    Unrichtiger Zusatz in der Rechtsmittelbelehrung - Schriftlicher Widerspruch -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95
    Bei dem Formerfordernis "zur Niederschrift bei der Behörde" handelt es sich um eine herkömmlich von der Schriftform unterschiedene, selbständige und gesondert erwähnte Form für die Einlegung eines Rechtsbehelfs, nicht um eine bloße Modalität der Schriftform (BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1981 - BVerwG 6 B 19.81 - DÖV 1981, 635).
  • BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger;

    Sofern die Bezugnahme der Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig und diese auch im übrigen zutreffend ist, woran hier im Gegensatz zu dem von der Beschwerde angeführten Fall (Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 314.95 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1) keine Zweifel bestehen, ist jedoch auch eine von dem Bescheid gesonderte Belehrung mit dem Gesetz vereinbar und bewirkt daher nicht, daß die Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO unterblieben oder unrichtig erteilt ist.
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Dementsprechend kann andererseits von einer "faktischen" staatlichen Verwaltung in dem genannten Sinn dann nicht ausgegangen werden, wenn die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften mögliche staatliche Verwaltung tatsächlich nicht ausgeübt wurde (Beschluß vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 314.95 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1; vgl. auch BGHZ 128, 173 ).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 26.01

    Abhilfeentscheidung; erstmalige beschwerende -; Vor-, Widerspruchsverfahren;

    Allerdings stellt § 36 VermG, wie die Klägerin zutreffend hervorhebt, eine für das öffentliche Vermögensrecht geltende Sonderbestimmung dar (Beschluss vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 314.95 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1 S. 1 ); doch sie hat bei Erlass des Abhilfebescheides noch keine Regelung der Rechtsbehelfe gegen eine solche erstmalig beschwerende Maßnahme enthalten.
  • VG Berlin, 18.07.2000 - 25 A 141.95

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Anwendbarkeit

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine staatlichen Verwaltung anzunehmen ist, ist die Rechtswirklichkeit der DDR (vgl. dazu BVerwG vom 22.2.1996 7 B 314.95 VIZ 1996, 271 = KPS § 1 IV VermG 2/96).

    Die nach den einschlägigen Rechtsvorschriften mögliche staatliche Verwaltung ist tatsächlich ausgeübt worden (vgl. BVerwG vom 22.2.1996 - 7 B 314.95, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.2018 - 8 B 34.17

    Entschädigung für den Verlust eines landwirtschaftlichen Unternehmens aufgrund

    Vielmehr muss der Rechtsgrund der staatlichen Verwaltung unter eine der Alternativen des § 1 Abs. 4 VermG fallen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1996 - 7 B 314.95 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1 S. 2 f.).
  • VG Mainz, 05.08.2009 - 3 L 727/09

    Pflicht zur Niederschrift von Anträgen oder Erklärungen seitens der Verwaltung;

    Hieraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass in den Fällen, in denen die Behörde keine Vorkehrungen zur Aufnahme von Anträgen oder Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde zu treffen hat, der Bürger grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Stellung eines Antrags zur Niederschrift der Behörde hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1996 - 7 B 314.95 -, juris).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 145.96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

    Dem Vorbringen der Beschwerde zur Fehlerhaftigkeit der in dem angefochtenen Bescheid erteilten Rechtsmittelbelehrung ist schon deshalb nicht weiter nachzugehen, weil in vermögensrechtlichen Angelegenheiten Widerspruch nicht zur Niederschrift der Behörde eingelegt werden kann (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Februar 1996 - BVerwG 7 B 314.95 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2011 - 8 K 718/10

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass eine staatliche Verwaltung aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften überhaupt möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1996, 7 B 314.95, Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1).
  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 219.95

    Sicherungsverwaltung auf der Grundlage einer Förderungsverordnung ; Fortsetzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

    [...] Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine staatliche Verwaltung anzunehmen ist, ist die Rechtswirklichkeit der DDR (vgl. dazu BVerwG vom 22. Februar 1996 - 7 B 314.95 -, VIZ 1996, 271 = KPS § 1 IV VermG 2/96).
  • OVG Sachsen, 12.04.2000 - 1 BS 44/00
  • VG Gera, 20.10.1997 - 3 K 1260/95

    Verlängerung der Widerspruchsfrist wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht